Im Nachlass meines Großvaters, eines Berufsfotografen aus Lübeck, fand sich eine Schachtel mit Fotografien, die nach dem Luftangriff auf Lübeck am 29.03.1942 (Palmsonntag) aufgenommen wurden.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG).